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„Abschiedsrede“, gehalten von Christine Denz anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Gemeinderat der Stadt Mosbach, gehalten dort
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22. November 2006
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Meine Damen und Herren,
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In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg heißt es im § 24 zu den Aufgaben des Gemeinderates
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„Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. …..(Er legt die Grundzüge für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben überträgt.)“
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Und im § 32 ist zur Rechtsstellung der Gemeinderäte zu finden:
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„Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden.“
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Zur Rechtsstellung des Bürgermeisters bzw. Oberbürgermeisters im § 42::
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„Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde.“ Und im § 43:
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„Der Bürgermeister bereitet die Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse.“
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Also: der GR ist das Hauptorgan der Gemeinde.
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Es sollten alle Kräfte zusammenwirken für das Gemeinwohl, auf das wir GemeinderätInnen ausschließlich uns verpflichtet haben. Das Zusammenspiel aller demokratischen Kräfte und ihres freien Willens ist deshalb gefragt. In der parlamentarischen Auseinandersetzung, ja, in der öffentlichen Auseinandersetzung und Diskussion sollten wir unsere Entscheidungen treffen. Der Bürgermeister soll die Beschlüsse vollziehen.
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Mir scheint, dass das, was ich in den vergangenen 17 Jahren erfahren habe, selbstverständlich immer den Gesetzen entsprach, aber nicht immer dem Geist der Gemeindeordnung.
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Im Zusammenspiel von Gemeinderat und Oberbürgermeister gebraucht man gerne das Gegensatzpaar „stark – schwach“: ein starker Gemeinderat – ein schwacher OB oder umgekehrt. Das meint: ein Oberbürgermeister ist stark, wenn der Gemeinderat schwach ist – oder wenn einem Teil des Gemeinderates möglicherweise andere Einflussmöglichkeiten zuwachsen.
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Aber: Gegensätze sind für das Gemeinwohl nicht gut, begünstigen möglicherweise Einzelinteressen. Wenn jedoch Gegensätze und unterschiedliche politische Vorstellungen austariert werden und in die Entscheidungen Eingang finden, profitiert das Gemeinwohl. Das war meine Vorstellung, als ich 1989 das erste Mal gewählt wurde. Sie ist es bis heute. Dieser Weg ist zu Recht steinig, war manchmal im Gestrüpp kaum zu finden.
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Zum Zweiten: Teil unserer demokratischen Struktur sind die beschließenden Ausschüsse. Dazu gehört aber nicht die Runde der Fraktionsvorsitzenden. Diese ist lediglich informell gedacht – kann also nicht den Willen des Gemeinderates abbilden. In jüngster Zeit wurde die Ausschreibung für die Stelle des Bürgermeisters mit den Äußerungen einiger Fraktionsvertreter begründet. Dem Gemeinderat wurde zur Wiederbesetzung der Stelle des Bürgermeisters keine Beschlussfassung vorgelegt, obwohl dazu unser AL-Antrag vorlag. Auch konnte der Gemeinderat nicht – wie sonst üblich - über den Ausschreibungstext beraten und ihn beschließen. Dieses machte die Verwaltung am Gemeinderat vorbei – Widerspruch hiergegen rührte sich im Gemeinderat nicht. Wie ich eben schon sagte: Der Weg ist zu Recht steinig. Manchmal stürzt er sogar ab.
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Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Arbeit im Zusammenwirken für das Gemeinwohl.
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Im Laufe meiner 17 Jahre als Stadträtin konnte ich in Gemeinderat und Verwaltung einige gute persönliche und respektvolle Kontakte knüpfen, die mir sehr wertvoll geworden sind und für die ich mich hiermit noch einmal bedanke.
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Auf Wiedersehen.
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